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FAQ: Altlasten & Kampfmittel

Das Sanierungsgebiet Krückau-Vormstegen ist aufgrund seiner Lage sowie der ehemaligen industriellen Nutzung mit Altlasten und Kampfmitteln belastet, die im Zuge des Stadtumbaus berücksichtigt und bearbeitet werden müssen.

Altlasten

Außer einer Gasanstalt gab es im Sanierungsgebiet Krückau-Vormstegen vor allem Lederfabriken und fleischverarbeitende Industriebetriebe, sowie Tankstellen und chemische Reinigungen. Es befinden sich zahlreiche grundstücksbezogene Altstandorte sowie Altablagerungen im Sanierungsgebiet.

Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (§2 Absatz 5) sind:

  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
  • Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Wie wurde die Altlasten-Situation erkundet?

In der Altlastenbearbeitung wird für Grundstücke, auf denen ein Verdacht auf eine mögliche Altlast besteht, folgende Untersuchungen durchgeführt, soweit der Verdacht nicht vollends entkräftet werden kann:

Phase 1: Historische Erkundung
Phase 2: Orientierende Untersuchung
Phase 3: Detailuntersuchung

Dazu werden bei benötigten Baugrunduntersuchungen, bei denen die Tragfähigkeit und generell der Aufbau des Bodens betrachtet wird, sinnvollerweise auch auf die bestehenden Altlasten hin geprüft, um Synergieeffekte bei den Bohrungen zu erzielen.

Wer entscheidet über den Umgang mit den Altlasten?

Die untere Bodenschutzbehörde entscheidet über den Umgang mit den Altlasten. In Elmshorn ist dies der Fachdienst Umwelt, Team Bodenschutz und Grundwasser, des Kreises Pinneberg. Die Stadt Elmshorn ist hierfür nicht zuständig.

Können die Bodengutachten für die öffentlichen Grundstücke eingesehen werden?

Grundsätzlich ist für Auskünfte zu Bodenbelastungen einzelner Grundstücke der Kreis Pinneberg der Ansprechpartner. Darüber hinaus werden öffentlich zugängliche Gutachten, die z.B. im Rahmen der Bebauungsplan-Verfahren der Stadt erstellt werden, über die öffentlichen Vorlagen im ALLRIS der Stadt veröffentlicht und sind damit für jedermann verfügbar. Für Bodengutachten, die die Stadt für interne Zwecke erstellt, kann eine Einsichtnahme auf Antrag erfolgen, sofern kein öffentliches oder privates Interesse dagegenspricht.

Gibt es noch mehr Altlasten in Elmshorn?

In Elmshorn gelten hunderte Flächen im öffentlichen und privaten Eigentum als bodenschutzrelevant.
Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (§2 Absatz 5) sind:

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)

Wie können Tiefbaumaßnahmen auf Flächen, die mit Altlasten belastet sind durchgeführt werden?

Grundsätzlich sind Arbeiten in diesen Bereichen möglich. Es werden vorab Gefährdungen erfasst und ein Arbeits- und Sicherheitskonzept erstellt. Der Arbeitsschutz muss hier besonders beachtet werden. Für die Entsorgung des Bodens sowie die Sanierung der Altlast bedarf es ebenfalls entsprechender Konzepte. Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis im Umgang mit belasteten Flächen.

Ich habe weitere Fragen zum Rathausneubau oder zu Altlasten und Kampfmitteln. An wen kann ich mich wenden?

Fragen rund um den Rathausneubau können Sie gerne an neubaurathaus@elmshorn.de senden.

Fragen zu Altlasten und Kampfmitteln rund um das neue Rathaus können Sie gerne an altlasten@elmshorn.de senden.

Kampfmittel

Auch sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden regelmäßig Blindgänger und Munition bei Tiefbauarbeiten auf Baustellen, auf See und sogar unter bestehenden Gebäuden entdeckt. Da Elmshorn Ziel sieben alliierter Luftangriffe war, können sich noch heute Kampfmittel im Untergrund befinden.

Wie können Tiefbaumaßnahmen in Kampfmittelverdachtsflächen umgesetzt werden?

Vor Tiefbaumaßnahmen muss der Bereich sondiert werden. Hierfür können verschiedene Sondiermethoden je nach Tiefe und Bodenbeschaffenheit zum Einsatz kommen. Beim Haus der Technik wurde eine Bohrlochsondierung durchgeführt. Dabei wird der gesamte Bombenhorizont untersucht. Der Bombenhorizont ist der Bereich, in dem Kampfmittel vermutet werden (in Schleswig-Holstein sind sechs Meter unter Geländeoberkante Vorschrift). Es wird ein engmaschiges Raster angelegt und Bohrungen abgeteuft, in die ein Leerrohr mit einem Sensor eingeführt wird. Wenn ein mögliches Objekt gefunden wird, wird der Bereich geöffnet und das Kampfmittel vom Kampfmittelräumdienst entschärft, geborgen und abtransportiert.

Wird immer der gesamte Bombenhorizont auf Kampfmittel untersucht?

In sogenannten Kampfmittelverdachtsflächen besteht zunächst nur der Verdacht, dass Kampfmittel im Untergrund aufgefunden werden könnten.

Sollen Leitungen oder Kanäle im Straßenbereich verlegt werden, kann der Bombenhorizont meist nicht im Vorwege sondiert werden: Es liegen zu viele Leitungen im Weg. In diesem Fall begleiten Fachleute das Bauvorhaben („baubegleitende Sondierung) während der Boden Schritt für Schritt abgetragen wird.

Bei der Auswertung der Luftbilder kann der Kampfmittelräumdienst zudem auf sogenannte Bombenhinweispunkte stoßen. Hier besteht Handlungsbedarf und der Boden muss in jedem Falle im Bereich des Bombenhorizontes untersucht werden. Ein Bombenhinweispunkt ist im öffentlichen Bereich der Stadt Elmshorn nicht bekannt.

Können Baumaßnahmen in Kampfmittel-Verdachtsflächen ohne vorherige Sondierung umgesetzt werden? Können Kampfmittel im Boden verbleiben?

Verdachtsflächen müssen in jedem Fall fachgerecht sondiert und etwaige Kampfmittelfunde durch den Kampfmittelräumdienst gesichert werden.

Wer entscheidet wie mit den Kampfmitteln im Boden umgegangen wird?

Der Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein ist für die Entschärfung zuständig.

Wer überprüft, ob die Vorschriften bei Maßnahmen eingehalten werden?

Der Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein und die Berufsgenossenschaften im Baubereich stellen sicher, dass alle gültigen Vorschriften zum Umgang mit Kampfmitteln eingehalten werden.

Ich habe weitere Fragen zum Rathausneubau oder zu Altlasten und Kampfmitteln. An wen kann ich mich wenden?

Fragen rund um den Rathausneubau können Sie gerne an neubaurathaus@elmshorn.de senden.

Fragen zu Altlasten und Kampfmitteln rund um das neue Rathaus können Sie gerne an altlasten@elmshorn.de senden.