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FAQ: Das neue Rathaus im Überblick

2012 wurde der Neubau des Elmshorner Rathauses politisch beschlossen: Seither haben sich Planungen konkretisiert und verändert, liegen neue Erkenntnisse vor, gibt es veränderte Anforderungen - und seit 2014 auch einen Beschluss für den Standort am Buttermarkt. In unserem Fragenkatalog finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Neubau, Altlasten und Kampfmittel.

Elmshorn baut ein Rathaus: Auf der Südseite des Buttermarktes soll ein Neubau entstehen, der ein Schlüsselelement des Elmshorner Stadtumbaus ist. Nicht nur wird das Gebäude nahezu alle Ämter der Stadtverwaltung Elmshorn unter einem Dach vereinen und damit einen wichtigen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit leisten. Auch städtebaulich kommt dem neuen Rathaus eine wichtige Rolle zu. So wird der Neubau die Südseite des Buttermarktes einfassen und den Charakter des Platzes als zentrale Aufenthalts- und Begegnungsstätte in der südlichen Innenstadt unterstreichen.

Die Fakten im Überblick: Das neue Rathaus soll nach aktueller Schätzung 47 Millionen Euro kosten. Sofern der politische Beschluss für eine optimierte Planung mit Verzicht auf einen Teilkeller und eine Erweiterung des Ostflügels gefasst wird, rechnen die Planer mit Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro. Das neue Gebäude wird eine Bruttogeschossfläche von 10.270 Quadratmetern aufweisen. Gebaut wird es nach dem Siegerentwurf des 2016 europaweit ausgeschriebenen Architekturwettbewerbs.

Ein Vorhaben, das 2012 ins Rollen gebracht wurde: In dieser Zeit werden sich viele Fragen ergeben haben. An dieser Stelle liefert die Stadtverwaltung Elmshorn Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Woraus setzen sich die Kosten des Rathausneubaus zusammen?

Die Kosten für den Rathausneubau setzen sich aus allen für den Bau eines Gebäudes notwendigen Kosten zusammen. Das betrifft in der Vorbereitung das Räumen und Herrichten des Geländes, ferner die Gründungs- und Konstruktionskosten, die Kosten der technischen Einrichtungen bis hin zu der Ausstattung des Gebäudes mit Möbeln.

In den genannten Baukosten sind auch die Planungskosten für den Rathausneubau enthalten: Bauliche und nutzungsbedingte Anforderungen an einen Neubau müssen geplant und in der Umsetzung koordiniert werden.

Warum sind die Kosten seit der ersten Schätzung 2007 gestiegen?

Seit den ersten Ideen für einen Rathausneubau hat es im Laufe der immer konkreter werdenden Planung Anpassungen an den Raumbedarf und somit an die Gebäudegröße gegeben. Die gewonnenen Erkenntnisse des Baugrundes sind in die Kosten eingeflossen. Der größte Faktor der Kostensteigerung gegenüber der 2007 genannten Kosten ist die Anpassung an die derzeit üblichen Baupreise: Diese sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen und betreffen die gesamte Baubranche.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel

Wer zahlt den Rathausneubau?

Die Stadt Elmshorn erhält finanzielle Unterstützung aus Städtebaufördermitteln des Bundes- und des Landes.

Könnte das heutige Rathaus weiter genutzt werden?

Das heutige Rathaus gilt bereits seit 2007 als sanierungsbedürftig und kann in diesem Zustand nicht längerfristig genutzt werden.

Was spricht für, was gegen eine Sanierung des heutigen Rathauses?

Das heutige Elmshorner Rathaus ist als Baudenkmal eingestuft. Doch genau dieser Status erschwert auch eine Sanierung, da diese mit sehr strikten Auflagen und sehr hohen Kosten verbunden wäre. Zusätzlich erschwert wird eine denkmalgerechte Sanierung durch das politisch beschlossene Ziel, Klimaneutralität für die Stadtverwaltung Elmshorn zu erreichen und die festgestellte Belastung der Büroräume mit Formaldehyd.

Gegen die weitere Nutzung des heutigen Rathauses spricht auch die gestiegene Mitarbeiteranzahl. Um ausreichend Büroraum bereitzustellen, unterhält die Stadt Elmshorn acht Außenstellen, von denen fünf angemietet sind. Allein die Mietkosten belaufen sich auf 215.000 Euro pro Jahr.

Welche Mitsprache hatten die Bürger*innen?

Bereits vor dem europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb um das neue Elmshorner Rathaus wurden die Elmshorner Bürger*innen mehrfach in die Planungen einbezogen. So fanden 2015 zwei Beteiligungswerkstätten zum Nutzungskonzept und eine weitere Werkstatt zum technischen Konzept statt. Hierbei wurden unter anderem Aspekte wie Nachhaltigkeit, Nutzerfreundlichkeit und besondere Anforderungen an den Neubau diskutiert. Die Ergebnisse flossen in das sogenannte Auslobungstextbuch ein, das den Architekt*innen Vorgaben für ihre Entwürfe machte.

Außerhalb der Werkstätten bringen die Politiker*innen die Wünsche und Anforderungen ihrer Wähler*innen im Rahmen der Ausschüsse ein.

Wer hat aus den Wettbewerbsergebnissen den Siegerentwurf ausgewählt?

Die Entscheidung über die Auswahl des Siegerentwurfs traf eine Wettbewerbsjury mit Vertreter*innen aus Politik, Fachleuten, Verwaltung und Interessensgruppen. 15 Büros erhielten in dem Verfahren zunächst die Möglichkeit, ihre Entwürfe gemäß der Anregungen aus der Jury anzupassen. In einer zweiten Sitzung wählte die Jury dann den Preisträgerentwurf.

Welche Altlasten befinden sich auf dem Rathaus-Grundstück?

In den Parametern Boden, Bodenluft und Grundwasser wurden unter anderem Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Schwermetalle, Methan, Kohlendioxid, leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) und Phenole nachgewiesen. Ferner besteht auch auf diesem Grundstück der Verdacht auf das Vorhandensein von Milzbrandsporen und Kampfmitteln; dies bestätigte sich in allen bislang vorliegenden Sondierungen nicht.

Wie können Tiefbaumaßnahmen auf Flächen, die mit Altlasten belastet sind durchgeführt werden?

Grundsätzlich sind Arbeiten in diesen Bereichen möglich. Es werden vorab Gefährdungen erfasst und ein Arbeits- und Sicherheitskonzept erstellt. Der Arbeitsschutz muss hier besonders beachtet werden. Für die Entsorgung des Bodens sowie die Sanierung der Altlast bedarf es ebenfalls entsprechender Konzepte. Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis im Umgang mit belasteten Flächen.

Befinden sich Kampfmittel im Boden des geplanten Rathaus-Areals?

Der Kampfmittelräumdienst (KRD) hat das Areal in Teilen als kampfmittelfrei, jedoch teilweise auch als Kampfmittelverdachtsfläche deklariert. Hierzu wurden vom KRD Luftbildaufnahmen und andere Archivalien geprüft. Sukzessive werden weitere Luftbilder der alliierten Streitkräfte in den Bestand des KRD überführt, die neue Erkenntnisse liefern. Die Stadt Elmshorn lässt daher jährlich den Kampfmittelbescheid erneuern.

Wie können Tiefbaumaßnahmen in Kampfmittelverdachtsflächen umgesetzt werden?

Vor Tiefbaumaßnahmen muss der Bereich sondiert werden. Hierfür können verschiedene Sondiermethoden je nach Tiefe und Bodenbeschaffenheit zum Einsatz kommen. Beim Haus der Technik wurde eine Bohrlochsondierung durchgeführt. Dabei wird der gesamte Bombenhorizont untersucht. Der Bombenhorizont ist der Bereich, in dem Kampfmittel vermutet werden (in Schleswig-Holstein sind sechs Meter unter Geländeoberkante Vorschrift). Es wird ein engmaschiges Raster angelegt und Bohrungen abgeteuft, in die ein Leerrohr mit einem Sensor eingeführt wird. Wenn ein mögliches Objekt gefunden wird, wird der Bereich geöffnet und das Kampfmittel vom Kampfmittelräumdienst entschärft, geborgen und abtransportiert.

Können Baumaßnahmen in Kampfmittel-Verdachtsflächen ohne vorherige Sondierung umgesetzt werden? Können Kampfmittel im Boden verbleiben?

Verdachtsflächen müssen in jedem Fall fachgerecht sondiert und etwaige Kampfmittelfunde durch den Kampfmittelräumdienst gesichert werden.

Ich habe weitere Fragen zum Rathausneubau oder zu Altlasten und Kampfmitteln. An wen kann ich mich wenden?

Fragen rund um den Rathausneubau können Sie gerne an neubaurathaus@elmshorn.de senden.

Fragen zu Altlasten und Kampfmitteln rund um das neue Rathaus können Sie gerne an altlasten@elmshorn.de senden.

Sind das Baugrund- und Gründungsgutachten sowie die orientierende Umweltuntersuchung einsehbar?

Ja. Die Stadtverwaltung hat eine öffentlich einsehbare Version unter Berücksichtigung rechtlicher Belange erstellt. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir die erwähnte Broschüre "Methan aus Weichschichten - Sicheres bauen bei Bodenluftbelastungen" nicht bereitstellen. Sie finden Sie zum Download auf dieser Unterseite von Hamburg.de

Welche Belastungen sind auf dem künftigen Rathaus-Grundstück sowie auf dem Grundstück Berliner Straße 12-14 (ehem. Sky) vorhanden?

Auf den Flurstücken 13/1, 9/19, 4/19 der Flur 58, Gemarkung Elmshorn wurden im Verlauf verschiedener Untersuchungen Bodenproben entnommen und auf die jeweiligen Verdachtsparameter der jeweiligen Altstandorte bzw. der Altablagerung analysiert. Ziel war die Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch gem. der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV Anhang 3.

Parameter und ihr ermittelter Gehalt kurz erläutert

Schwermetalle und Arsen

Elemente, welche in Spuren auch natürlich vorkommen. Angereichert werden diese in höheren Konzentrationen meist durch industrielle Prozesse (Metallherstellung und -verarbeitung). Herkunft in diesem Gebiet auch aus den Gerbereien (v.a. Chrom). Höhere Arsen-Gehalte im Boden unterhalb von 35 cm finden sich im nördlichen Bereich des Grundstücks Vormstegen 11-13 im Verlauf der alten Au (> 150 mg/kg Arsen). Der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden-Mensch - Wohngebiete liegt bei 50 mg/kg. Chrom wurde im südlichen Bereich der Adresse Vormstegen 21 im Grundriss des ehem. Gerbereigebäudes mit über 55.000 mg/kg in einer Probe ermittelt. In allen Bodenproben im tieferen Bereichen der angefragten Grundstücke wurden mit Ausnahme von Cadmium und Quecksilber alle Schwermetalle und Arsen nachgewiesen. Belastungsschwerpunkte belaufen sich auf den Osten (Berliner Str. 12-14). Bisher besteht für den Wirkungspfad Boden-Mensch keine Gefährdung für die angefragten Flurstücke, da dessen Oberflächen größtenteils versiegelt sind. Ein direkter Kontakt ist nicht gegeben.

Organische Schadstoffe

Hierbei handelt es sich um die Parameter PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe), MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe, LCKW (Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe), BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole) und PCB (Polychlorierte Biphenyle). Allesamt sog. Summenparameter die diverse einzelne Schadstoffe umfassen. PAK als Summenparameter ist in erster Linie abfalltechnisch relevant. Der Einzelstoff Benzo(a)pyren gilt als Leitparameter für die Gefährdung des Wirkungspfades Boden-Mensch, da dieser Stoff als karzinogen eingestuft wird. Die Stoffgruppen LCKW und BTEX sind leicht flüchtig und grundsätzlich auch für den Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch von Belang. Die Herkunft dieser Stoffgruppen ist nicht einheitlich zu beschreiben. Diese können aus der Altablagerung stammen oder auch je nach Stoffgruppe aus dem jeweiligen damaligen Betrieb der Altstandorte. Im Bereich des Grundstücks Vormstegen 21 wurden PAK-Gehalte von rd. 2.800 mg/kg ermittelt, davon war ein punktueller Gehalt an Benzo(a)pyren im mittigen Bereich des Grundstücks ermittelt worden. LCKW wurde im Boden auf den angefragten Flurstücken nicht untersucht. Die Untersuchung dieser Stoffe erfolgte ausschließlich im Grundwasser und der Bodenluft. In der Bodenluft wurden im engräumigen südwestlichen Bereich des Grundstücks Vormstegen 21 LCKW-Konzentrationen bis zu 122,5 mg/m3 in der Bodenluft gemessen. BTEX wurde nur im westlichen Bereich von Vormstegen 21 und an drei Punkten im Bereich Vormstegen 11-13 untersucht und in keiner Boden-Probe nachgewiesen, in der Boenluft ebenfalls nicht. MKW wurde im Bereich Vormstegen 11-13 und 21 punktuell mit über 2.000 mg/kg im Boden nachgewiesen. PCB wurde im Bereich der angefragten Grundstücke nicht untersucht.

Methan

Methan kann ab einer gewissen Konzentration explosiv sein. Die Untere Explosionsgrenze liegt bei 4,4 Vol.-% und die Obere Explosionsgrenze bei 16,5 Vo.-%. Methan wird u.a. bei der Zersetzung organischer Weichschichten durch Mikroorganismen gebildet. Das ist ein natürlicher Vorgang. Die organischen Weichschichten (Torfe, Mudden) sind im Bereich der ehem. Krückau-Niederungen natürlicherweise entstanden. Zum Hochwasserschutz und zur Abfallentsorgung wurden in der Historie Ablagerungen von organischen Stoffen im Bereich der angefragten Grundstücke (Altablagerungen) eingebracht. In diesen Altablagerungen kann auch eine Methand-Bildung auftreten. Im Bereich der angefragten Grundstücke wurden keine bis niedrige Gehalte unterhalb der Unteren Explosionsgrenze ermittelt. Lediglich eine Messstelle weist eine MethanKonzentration von 4,5 Vol.-% auf. Handlungsbedarf für die aktuelle Nutzung wurde nicht festgestellt

Milzbrand (Anthrax)

Ein Bakterium (Bacillus anthracis), das im Blut vegetative Zellen ausbildet. Je nach Typ wird dieser Erreger der Risikogruppe 2 oder 3 der BioStoffV zugeordnet. Diese können im Erdboden Jahrzehnte überdauern und bleiben infektiös. Herkunft in diesem Gebiet aus den ehem. ansässigen Gerbereien. Der Verdacht von Vorkommen von Milzbrandbakterien ist gebunden an das Vorfinden von Gerberei-Abfällen. Einen konkreten Nachweis von Milzbrand-Erregern gab es bisher nicht. Es wurden bisher sechs Proben auf Milzbrand-Erreger untersucht. Bisher besteht im Gebiet der angefragten Flurstücke lediglich im Randbereich in Richtung Schauenburger-Straße ein Verdacht auf Ablagerung von Gerbereiabfällen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schreibens geht keine Gefährdung für den Menschen von dem Material aus, da es sich unterhalb einer versiegelten Fläche befindet.

Quelle: Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg, Stand: Mai 2021

Ist auch das Grundwasser von den Belastungen betroffen und in welche Richtung strömt es?

Im Grundwasser wurden ebenfalls Belastungen festgestellt. Der hier untersuchte Grundwasserleiter ist gegliedert in zwei Stockwerke, welche im Bereich der Straße Osterfeld und stellenweise im Bereich Probstendamm miteinander in Kontakt stehen. Das Grundwasser im oberflächennahen ersten Stockwerk (Grundwasserleiter GWL 1a) weist eine Arsenbelastung auf. Höchste Konzentrationen wurden mit bis zu 640 µg/l nachgewiesen. Im Bereich der angefragten Grundstücke wurden Konzentrationen von bis zu 51 µg/l gemessen. Im Grundwasserleiter 1b hingegen wurden lokale Überschreitungen des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) von 3,2 µg/l im Bereich Vormstegen 11-13 festgestellt. Die anderen Schwermetalle zeigen bereichsweise ebenfalls Überschreitungen der jeweiligen GFS an. Organische Stoffe wurden im Grundwasser ebenfalls nachgewiesen. Relevant sind hier lediglich die gut wasserlöslichen Schadstoffe wie LCKW, BTEX und PAK. Im Bereich Vormstegen 21 wird der GFS für PAK im GWL 1a mit 550 µg/l deutlich überschritten. LCKW wird im Bereich Vormstegen 11-13 mit über 100 µg/l (GFS 20 µg/l) nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen sog. Hot-Spot, in welchem engräumig hohe Schadstoffkonzentrationen auftreten. Außerhalb des Hotspots weisen die meisten Grundwasserproben LCKW-Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze des Labors auf. BTEX wird im GWL 1a und GWL 1b nachgewiesen. Die höheren Konzentrationen befinden sich im oberflächennahen GWL 1a mit max. 178,9 µg/l im Bereich der Schauenburger Straße. Der GFS für BTEX in Summe beträgt 20 µg/l. Der Prüfwert der BBodSchV für Benzol liegt bei 1,0 µg/l.

Fließrichtung des Grundwassers

Das oberflächennahe Grundwasser (GWL 1a) strömt großräumig in Richtung Krückau im Norden. Lokal wechseln die Fließrichtungen in Abhängigkeit mit der Untergrundstruktur. So fließt das Wasser auf dem Grundstück Vormstegen 21 lokal in Richtung Nordwesten und weiter südlich auf dem Grundstück in Richtung Westen. Im Bereich Vormstegen 11-13 befindet sich eine kleinräumige Grundwasserscheide, welche das Wasser zu allen Seiten hin abfließen lässt. Im Bereich Berliner Straße 12-14 fließt das Wasser nach Osten und Norden. Die Darstellung von Grundwasserfließrichtungen ist komplex und eine jeweilige Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Die Darstellung erfolgt mit Hilfe von Interpolation und kann je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Datensätze im Detail schwanken.

Quelle: Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg, Stand: Mai 2021

Liegt eine Gefährdung der Nachbargrundstücke des neuen Rathauses vor?

Empfehlungen aus den uns vorliegenden Gutachten für den Bereich der Altablagerung, welche sich zw. den Straßen Vormstegen, Schauenburger-Straße, Berliner-Straße und Osterfeld erstreckt betreffen das Grundwasser und seine Nutzung, sowie Maßnahmen bei Bauvorhaben. Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch kann derzeit noch keine abschließende Grundstücksbezogene Aussage getätigt werden, da die Zusammensetzung der Altablagerung uneinheitlich ist. Das Grundwasser wird derzeit von der UBB mithilfe eines Grundwassermonitorings überwacht. Wegen der nahezu vollständigen Versiegelung der Altablagerung ist gem. den uns vorliegenden Gutachten keine akute Gefährdung des Wirkungspfades Boden-Mensch gegeben. Da die Grundwasserleiter 1, 1a und 1b derzeit nicht genutzt werden wird auch hier gem. Gutachten eine akute Sanierung des Grundwassers für nicht erforderlich gehalten. Die Schadstoff-Frachten werden zudem als gering eingestuft. Bei Eingriffen in das Grundwasser werden jedoch behördlicherseits Auflagen zum fachgerechten Umgang gestellt. Beeinträchtigungen im monetären Sinne (bspw. der Grundstückswert) kann seitens der UBB nicht bemessen werden. Das Grundwasser selbst ist nicht Teil des Eigentums eines Flurstücks. Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Qualität des Grundwassers. Die Nutzung des Grundwassers ist zu beantragen und wird behördlicherseits geprüft und je nach Nutzung genehmigt. Daraus ergeben sich für den Nutzer des Grundwassers ggf. Beeinträchtigungen in der Nutzung des Grundwassers.

Quelle: Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg, Stand: Mai 2021

18.03.2021