Dürfen die Kommunen für Erschließungsarbeiten in Sanierungsgebieten Beiträge erheben?
Nein. Im Sanierungsgebiet fallen für Straßenausbaumaßnahmen keine Straßenausbaubeiträge oder Anliegerbeiträge an. Die Kosten für die Erschließungsarbeiten werden mit dem Ausgleichsbetrag entrichtet. Da die Erschließungsbeträge meist höher sind als der Ausgleichsbetrag, ist diese Regelung für die Eigentümer*innen von Vorteil.