Wer trägt die Kosten privater Maßnahmen?
Die Durchführung privater Baumaßnahmen erfolgt durch die Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten. Daher sind auch die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung grundsätzlich von den jeweiligen Eigentümer*innen oder den Erbbauberechtigten selbst zu tragen.