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Welche Vorteile ergeben sich durch die Wertsteigerung? Was bedeutet "Ausgleichsbetragserhebung"?

Die Grundstückseigentümer*innen partizipieren an den städtebaulichen Sanierungen. Diese bedeuten eine Wertsteigerung des Grundstücks nach Durchführung der Sanierungsarbeiten im Sanierungsgebiet. Straßenausbaubeiträge oder Anliegerbeiträge fallen nicht an. Eine Beteiligung an den Kosten der Sanierung erfolgt entsprechend der durch die Sanierung bewirkten Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks. Zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sind die Eigentümer*innen vepflichtet, nach § 153 BauGB einen Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Werterhöhung ihres Grundstückes zu zahlen. Der zu entrichtende Ausgleichsbetrag bemisst sich aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche oder tatsächliche Neuordnung innerhalb des Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). Über das Berechnungsverfahren, das Prozedere der Erhebung von Ausgleichsbeträgen und ggf. über weitere Möglichkeiten zur Ablösung von Ausgleichsbeträgen, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt detaillierter informiert. Die Ansprechpartner*innen der Stadt Elmshorn und der BIG Städtebau stehen Ihnen bei der Abwicklung gern zur Seite.