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Gibt es noch mehr Altlasten in Elmshorn?

In Elmshorn gelten hunderte Flächen im öffentlichen und privaten Eigentum als bodenschutzrelevant.
Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (§2 Absatz 5) sind:

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)