Gibt es noch mehr Altlasten in Elmshorn?
In Elmshorn gelten hunderte Flächen im öffentlichen und privaten Eigentum als bodenschutzrelevant.
Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (§2 Absatz 5) sind:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)