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Können die Bodengutachten für die öffentlichen Grundstücke eingesehen werden?

Grundsätzlich ist für Auskünfte zu Bodenbelastungen einzelner Grundstücke der Kreis Pinneberg der Ansprechpartner. Darüber hinaus werden öffentlich zugängliche Gutachten, die z.B. im Rahmen der Bebauungsplan-Verfahren der Stadt erstellt werden, über die öffentlichen Vorlagen im ALLRIS der Stadt veröffentlicht und sind damit für jedermann verfügbar. Für Bodengutachten, die die Stadt für interne Zwecke erstellt, kann eine Einsichtnahme auf Antrag erfolgen, sofern kein öffentliches oder privates Interesse dagegenspricht.