Liegt eine Gefährdung der Nachbargrundstücke des neuen Rathauses vor?
Empfehlungen aus den uns vorliegenden Gutachten für den Bereich der Altablagerung, welche sich zw. den Straßen Vormstegen, Schauenburger-Straße, Berliner-Straße und Osterfeld erstreckt betreffen das Grundwasser und seine Nutzung, sowie Maßnahmen bei Bauvorhaben. Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch kann derzeit noch keine abschließende Grundstücksbezogene Aussage getätigt werden, da die Zusammensetzung der Altablagerung uneinheitlich ist. Das Grundwasser wird derzeit von der UBB mithilfe eines Grundwassermonitorings überwacht. Wegen der nahezu vollständigen Versiegelung der Altablagerung ist gem. den uns vorliegenden Gutachten keine akute Gefährdung des Wirkungspfades Boden-Mensch gegeben. Da die Grundwasserleiter 1, 1a und 1b derzeit nicht genutzt werden wird auch hier gem. Gutachten eine akute Sanierung des Grundwassers für nicht erforderlich gehalten. Die Schadstoff-Frachten werden zudem als gering eingestuft. Bei Eingriffen in das Grundwasser werden jedoch behördlicherseits Auflagen zum fachgerechten Umgang gestellt. Beeinträchtigungen im monetären Sinne (bspw. der Grundstückswert) kann seitens der UBB nicht bemessen werden. Das Grundwasser selbst ist nicht Teil des Eigentums eines Flurstücks. Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Qualität des Grundwassers. Die Nutzung des Grundwassers ist zu beantragen und wird behördlicherseits geprüft und je nach Nutzung genehmigt. Daraus ergeben sich für den Nutzer des Grundwassers ggf. Beeinträchtigungen in der Nutzung des Grundwassers.
Quelle: Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg, Stand: Mai 2021